Dreiecksgeschäft

Ausgelöst durch die EuGH-Entscheidung in der Rs Hans Bühler KG wurde in den UStR nun klar gestellt, dass bei einem Dreiecksgeschäft der innergemeinschaftliche Erwerb des mittleren Unternehmers auch dann als besteuert gilt, wenn die Zusammenfassende Meldung verspätet abgegeben wurde, da dies nur ein formelles Kriterium darstellt.


Quelle: ÖGSW

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