Sachbezugswerte für Dienstautos ab 2019

Sachbezug

Fahrzeugtyp

CO2-Wert

im Zeitpunkt der Erstzulassung

max pm

Vorsteuerabzug

2%

alle PKW und Hybridfahrzeuge

über 121 g/km

€ 960,00

Nein

1,5%

ökologische PKW und Hybridfahrzeuge

Anschaffung in

2016: bis 130 g/km

2017: bis 127 g/km

2018: bis 124 g/km

2019: bis 121 g/km

720,00

Nein

0%

Elektroautos

€ 0,00

ja

Für ab dem 1.9.2018 erstmalig in der EU zugelassene Fahrzeuge wird der Verbrauch nach dem neuen WLTP-Messverfahren anstelle des bisherigen NEFZ-Verfahrens ermittelt, was im Schnitt einen um ca 20% höheren Verbrauchswert ergibt. Daraus resultieren 2019 noch keine Änderungen für die Sachbezugswerte oder die Normverbrauchsabgabe. Bis Ende 2019 erfolgt eine Rückrechnung von WLTP auf NEFZ mit Hilfe des von der EU-Kommission veröffentlichten Kalkulators (https://co2mpas.io/).


Quelle: ÖGSW

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