Sachbezugswerte für Zinsersparnis
Gegenüber dem Vorjahr unverändert ist 2019 die Zinsersparnis für einen Gehaltsvorschuss oder ein Arbeitgeberdarlehen, die den Betrag von € 7.300 übersteigen, mit 0,5% als Sachbezug anzusetzen.
Quelle: ÖGSW
Gegenüber dem Vorjahr unverändert ist 2019 die Zinsersparnis für einen Gehaltsvorschuss oder ein Arbeitgeberdarlehen, die den Betrag von € 7.300 übersteigen, mit 0,5% als Sachbezug anzusetzen.
Quelle: ÖGSW
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