Sozialversicherung: Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung

Ab 1. 1. 2019 sind die individuellen Beitragsgrundlagen sämtlicher Arbeitnehmer monatlich anstelle der Gesamtsumme aller Entgelte an die Sozialversicherung zu melden. Dafür entfallen die Beitrags­nachweisung sowie der sozialversicherungsrechtliche Teil im jährlichen Lohnzettel, weil diese Meldungen gänzlich durch die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ersetzt werden. Dies gilt für Vorschreibebetriebe und Selbstabrechner. Die Verpflichtung zur Übermittlung des Lohnzettels an die Finanzbehörde besteht weiterhin.


Quelle: ÖGSW

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