Höchstgerichtliche Entscheidungen

VwGH zu DB-Pflicht von minderheitsbeteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwalts-GmbH

Jüngst hat der VwGH[1] entschieden, dass Rechtsanwälte, die minderheitsbeteiligte Geschäftsführer ohne Sperrminorität einer Rechtsanwalts-GmbH sind, keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem § 25 EStG beziehen und deshalb auch kein Dienstgeberbeitrag gem § 41 FLAG zu entrichten ist. Dabei stützt sich der VwGH auf die gesetzliche Weisungsfreistellung von Rechtsanwälten gem § 21c Z 10 RAO. Darin wird normiert, dass die Ausübung des Mandats durch den der Gesellschaft angehörigen Rechtsanwalt nicht an eine Weisung oder eine Zustimmung der Gesellschafter (Generalversammlung) gebunden sein. Bei dieser Bestimmung handelt es sich nicht um eine gesellschaftsvertragliche Sonderbestimmung iSd § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG.


[1] VwGH 17.10.2018, Ra 2017/13/0051.


Quelle: ÖGSW

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