Corona-Fixkostenzuschuss

Update der Corona-Hilfsmaßnahmen

Über die Details zum Fixkostenzuschuss haben wir bereits in einer Sonder-KlientenInfo berichtet. In der im BGBl veröffentlichten Fassung der Richtlinie wurden auch die Bestimmungen zu den Gewinnausschüttungen klargestellt. In der Zeit vom 16.3.2020 bis zum 16.3.2021 dürfen keine Dividenden oder sonstige rechtlich nicht zwingende Gewinnausschüttungen vorgenommen, keine Rücklagen zur Erhöhung des Bilanzgewinnes aufgelöst und keine eigene Aktien rückgekauft werden. Danach hat eine maßvolle Dividenden- und Gewinnauszahlungspolitik zu erfolgen.

In den FAQs (https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html#Fixkostenzuschuss) wurde nunmehr erklärt, dass auch Leasingraten aus einem Operating Leasing Vertrag zu den begünstigten Fixkosten zählen.

Der Fixkostenzuschuss ist bekanntlich gestaffelt, abhängig vom Umsatzausfall. Der Umsatzausfall ist immer nach dem durchschnittlichen Umsatzausfall des beantragten Zeitraumes (maximal drei Monate, die zusammenhängen müssen) zu bemessen.

Und nicht vergessen: Ab 19.8.2020 kann die 2. Tranche des Fixkostenzuschusses beantragt werden. Der Antrag auf Auszahlung des Fixkostenzuschusses muss grundsätzlich bis 31.8.2021 eingebracht werden. Die Auszahlung kann in folgenden Tranchen beantragt werden:

  • Die erste Tranche umfasst 50% des voraussichtlichen Fixkostenzuschusses und konnte bereits ab 20.5.2020 beantragt werden.
  • Die zweite Tranche umfasst zusätzlich 25 % – somit insgesamt höchsten 75% des voraussichtlichen Fixkostenzuschusses, und kann ab 19.8.2020 beantragt werden. Hier können auch die nachgewiesenen Wertverluste saisonaler Waren berücksichtig werden. Liegen die qualifizierten Daten aus dem Rechnungswesen bereits bei Beantragung der 2.Tranche vor, kann dann bereits der gesamte Fixkostenzuschuss beantragt werden.
  • Um den Rest der Förderung kann ab 19.11.2020 angesucht werden.

Quelle: ÖGSW

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