Der Gewinner des Jahres – das Elektroauto

SteuerTipps für Unternehmen

Bislang bestand der Anreiz für ein E-Auto darin, dass die Kosten für alle Unternehmer vorsteuerabzugsfähig sind. Dies betrifft auch die Stromkosten und die Kosten für Stromabgabestellen. Der volle Vorsteuerabzug steht allerdings nur bei Anschaffungskosten bis maximal € 40.000 brutto zu. Zwischen € 40.000 und € 80.000 brutto gibt es einen aliquoten Vorsteuerabzug. Kostet das Elektroauto mehr als € 80.000 brutto, so steht kein Vorsteuerabzug zu. Aber Achtung: Hybridfahrzeuge sind nicht von den Begünstigungen der reinen Elektroautos umfasst.

NEU 2020: Seit 1.1.2020 steht auch allen Krafträdern mit einem CO2-Emissionswert von 0g/km (zB Motorräder, Motorfahrräder, Quads, Elektrofahrräder und Selbstbalance-Roller) der Vorsteuerabzug zu.

Die Förderung der E-Mobilität macht Elektroautos so günstig wie noch nie. Zur staatlichen Umweltförderung iHv € 3.000 über den Fahrzeughändler und die Investitionsprämie iHv 14% der Anschaffungs­kosten kommen noch je nach Bundesländern unterschiedliche Förderungen hinzu. Neu ist auch die Möglichkeit der degressiven Abschreibung für Kfz mit einem CO2 Emissionswert von 0 g/km.

TIPP: Elektroautos sind wegen der fehlenden CO2-Emissionen nicht NoVA-pflichtig und von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Für jene Mitarbeiter, die das arbeitgebereigene Elektroauto privat nutzen dürfen, fällt kein Sachbezug an.


Quelle: ÖGSW

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