Fixkostenzuschuss Phase I und II
Aktuelles
Phase I
Die FAQs zum Fixkostenzuschuss der Phase I wurden per 1. Oktober 2020 aktualisiert. Darin finden sich ua folgende Klarstellungen:
- Bei Ermittlung des Wertverlustes bei saisonalen Waren ist darauf abzustellen, ob der tatsächliche Verkaufspreis um mindestens 50% unter dem ursprünglich vorgesehenen bzw regulären Verkaufspreis liegt; bei Erfüllen dieser Grundvoraussetzung kann die Differenz zwischen den Anschaffungskosten der saisonalen Ware und dem tatsächlichen Verkaufspreis als Fixkosten angesetzt werden.
- Die Begriffe „Dividende“ bzw „Gewinnausschüttung“ sind im unternehmensrechtlichen Sinn zu verstehen. Sach- und Bardividenden sind identisch zu behandeln. Ob eine unternehmensrechtliche Gewinnausschüttung zB abgabenrechtlich als Einlagenrückzahlung iSd § 4 Abs. 12 EStG zu beurteilen ist, ist für Zwecke des Fixkostenzuschusses nicht von Bedeutung.
- Sofern durch eine Auflösung von Rücklagen lediglich ein Bilanzverlust verringert wird, ist die Rücklagenauflösung für Zwecke der Gewährung eines Fixkostenzuschusses nicht schädlich.
Phase II
Wir haben bereits in den elixaNews 4/2020 über die Grundzüge des Fixkostenzuschusses der Phase II berichtet. Dieser soll die Betrachtungszeiträume bis 15.3.2021 abdecken. Die vom Finanzminister der EU vorgelegte Richtlinie wurde aber von der EU-Kommission nicht genehmigt. Die Verhandlungen, insbesondere über die Maximalhöhe des Zuschusses, sind nach wie vor im Laufen.
Quelle: ÖGSW
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