Senkung Einkommensteuer auf 20% rückwirkend ab 1.1.2020
SteuerTipps für Arbeitgeber & Mitarbeiter
Die Senkung des Eingangssteuersatzes für Einkommen über € 11.000 bis € 18.000 von 25% auf 20% tritt rückwirkend ab 1.1.2020 in Kraft und bringt jedem Arbeitnehmer bis zu € 350 Steuergutschrift. Arbeitnehmer, die im Monat der Aufrollung Mitarbeiter des auszahlenden Arbeitgebers sind, erhalten diese Gutschrift im Wege der unterjährigen Aufrollung, alle anderen erst im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung. Steuerpflichtige mit einem Einkommen unter € 11.000 und damit einer Einkommensteuerbelastung von Null erhalten zusätzlich € 400 über die SV-Rückerstattung (vulgo Negativsteuer).
Quelle: ÖGSW
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