Kein € 75,-- Pauschale für Funktionäre von Vereinen

Lt einer neuen Entscheidung des BFG (RV/6100408/2016 vom 20.07.2020) stehen Funktionären von Vereinen, die lt. VereinsRL Rz 772f ein monatliches Werbungskosten- bzw. Betriebsausgaben-Pauschale von maximal € 75,-- zusteht, dieses nicht zu. Das BFG begründet dies, dass gemäß § 17 Abs 6 EStG das BMF eine VO zur Werbungskostenpauschalierung für bestimmte Berufsgruppen erlassen hat. Werbungskostenpauschale für Funktionsträger sind darin nicht vorgesehen. Somit hat das Pauschale in den VereinRL Rz 772 keine rechtliche Deckung im Gesetz oder in einer VO.

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