Überbrückungshilfe für Künstschaffende bei der SVS beantragen

Die Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler ist geregelt im Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler (BGBl. I Nr. 64/2020). Ergänzend dazu gibt es eine Richtlinie des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, in der Details z.B zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung geregelt sind. weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums. Nähere Infos sind auf der Webpage der SVS zu finden.

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