Selbstversicherung für Studierende - Verlängerung der Studiendauer

Die ÖGK weist darauf hin, dass für die Beurteilung der Studiendauer für die Selbstversicherung von Studierenden eine Überschreitung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe für die Studienrichtung um das Sommersemester 2020 außer Betracht bleibt. (Quelle: Newsletter ÖGK-Steiermark, 09/2020)

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