Ausfallbonus

Der Ausfallsbonus gilt für alle Unternehmen. Um anspruchsberechtigt zu sein, müssen Unternehmen mindestens 40% Umsatzverlust im Vergleich zum gleichen Monat 2019 erlitten haben. Die Ersatzrate beträgt 30% des Umsatzausfalls und besteht zur Hälfte aus dem Ausfallsbonus als direkte Prämie und zur Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II zur Liquiditätssicherung. Der Bonus ist monatlich über FinanzOnline zu beantragen, erstmals am 16.2.2021 für den Jänner 2021. Für die Monate November und Dezember 2020 kann der Ausfallsbonus rückwirkend beantragt werden.

Unternehmen, die den Ausfallsbonus inkl. Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II beantragen, müssen auch einen Antrag auf Fixkostenzuschuss II stellen.

Beispiel zur Berechnung des Ausfallsbonus (auf Monatsbasis):

Ein Handelsunternehmen verzeichnet einen Umsatzausfall von 90%:


Quelle: ÖGSW

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