Fixkostenzuschuss I

Die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen bei all unseren Klienten sowie der damit verbundenen Antragstellung des Fixkostenzuschusses ist derzeit in Arbeit. Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen, die durch die Corona-Krise im Zeitraum zwischen 16. März 2020 und 15. September 2020 Umsatzausfälle von mindestens 40 Prozent hatten. Bis 31. August 2021 kann ein Antrag für einen Fixkostenzuschuss I eingebracht werden.


Quelle: ÖGSW

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