Fixkostenzuschuss I
Die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen bei all unseren Klienten sowie der damit verbundenen Antragstellung des Fixkostenzuschusses ist derzeit in Arbeit. Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen, die durch die Corona-Krise im Zeitraum zwischen 16. März 2020 und 15. September 2020 Umsatzausfälle von mindestens 40 Prozent hatten. Bis 31. August 2021 kann ein Antrag für einen Fixkostenzuschuss I eingebracht werden.
Quelle: ÖGSW
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.