Investitionsprämie bis 28.02.2021

Förderungsfähige Investitionen, die Sie bis 30.11.2020 getätigt haben, werden von uns automatisch bei der Antragstellung berücksichtigt. Falls Sie nach dem 30.11.2020 noch Investitionen getätigt haben oder noch Investitionen planen, dann geben Sie uns bitte bis spätestens 15.02.2021 Bescheid, damit eine Antragstellung bis 28.02.2021 von uns gewährleistet werden kann.

Die aws Investitionsprämie ist ein steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss für materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen.

Förderungsfähig sind Unternehmen, unabhängig von der Größe und Branche, die über einen Sitz und/oder eine Betriebstätte in Österreich verfügen. Ausgenommen sind Unternehmen oder Gesellschaften, wenn gegen sie oder einen geschäftsführenden Gesellschafter ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder die Voraussetzungen dafür vorliegen. Ebenso sind Unternehmen ausgenommen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen, deren Verletzung gerichtlich strafbar ist.

Was sind förderungsfähige Investitionen?

Förderungsfähig sind Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen (Behalteverpflichtung 3 Jahre), die bis 28.02.2021 bei der aws beantragt werden. Mit den Investitionen darf nicht vor dem 01.08.2020 begonnen worden sein, wobei als Beginn die folgenden Maßnahmen gelten: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen. Weiters muss mit der Investition vor dem 01.03.2021 begonnen worden sein. Eine Verlängerung der Frist für den Beginn der Investition auf den 31.5.2021 ist geplant. Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen hat bis längstens 28.02.2022 zu erfolgen.

Ausnahmen

  • Finanzanlagen
  • Unternehmensübernahmen
  • aktivierte Eigenleistungen
  • und Investitionen, mit denen vor 1. August begonnen wurde

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Förderungshöhe beträgt generell 7 %. Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit werden mit 14% gefördert (zB Investitionen in Elektro-PKW, E-Fahrräder, normale Fahrräder, Investitionen in Anlagen zur Herstellung von Pandemieausrüstungen wie zB Gesichtsmasken, Beatmungsgeräten, Schutzkleidungen, Entwicklung und Produktion von Medikamenten, Investitionen zur Verbesserung oder Schaffung von EDV-Infrastruktur, etc.).

Dabei gelten folgende Grenzen für förderungsfähige Neuinvestitionen pro Unternehmen bzw. pro Konzern:

Untergrenze

Das minimale förderbare Investitionsvolumen pro Antrag ist EUR 5.000 ohne USt.

Obergrenze

Das maximal förderbare Investitionsvolumen ist EUR 50 Mio. ohne USt.


Quelle: ÖGSW, AWS


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