ÖGK - Ratenzahlungen | 2-Phasen-Modell

Phase 1 – Ratenvereinbarungen

Ist absehbar, dass das gesetzliche Zahlungsziel per 31.3.2021 für die bis einschließlich 31.3.2021 aufgelaufenen Beitragsrückstände nicht erfüllt werden kann, sind Ratenzahlungen bis längstens 30.6.2022 möglich. Das Vorliegen von coronabedingten Liquiditätsproblemen ist dabei gegenüber der ÖGK glaubhaft zu machen. Der Verzugszinsensatz wird für den Zeitraum ab 1.4.2021 bis 30.6.2022 temporär auf 1,38 % verringert.

Phase 2

Diese Phase zielt in weiterer Folge darauf ab, etwaig noch verbleibende Beitragsrückstände mittelfristig abzubauen. Hierfür steht ein zeitlicher Rahmen bis längstens 31.3.2024 zur Verfügung.

Beitragszeiträume ab März 2021

Für die Beiträge ab dem Beitragszeitraum März 2021 gelten wieder die herkömmlichen Fälligkeiten und Zahlungsfristen. Die laufenden Beiträge sind somit unaufgefordert bis zum 15. des Folgemonates zu entrichten.


Quelle: ÖGSW

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