Update Corona-Unterstützungen

Trotz neuerlicher Verhängung eines strengen Lockdowns Ende des Jahres 2020 wurde der Anspruch auf Umsatzersatz nicht verlängert. Dieser konnte letztmalig am 15.1.2021 für den Monat Dezember beantragt werden. Ab Jänner 2020 stehen Unternehmen neben dem Härtefallausgleichsfonds und dem Fixkostenzuschuss 800.000, über den wir in der letzten Ausgabe der KlientenInfo ausführlich berichtet haben, als neue Zuschussvariante der Verlustersatz und der Ausfallsbonus zur Verfügung.

Eine erfreuliche Nachricht kommt auch von der EU. Nach langem Drängen – auch des österreichischen Finanzministers – hat die EU-Kommission Ende Jänner angekündigt, den bestehenden Beihilferahmen deutlich auszuweiten. So soll die bisherige Obergrenze von € 800.000 (in Österreich läuft etwa der Fixkostenzuschuss II unter diesem Regime) auf € 1,8 Millionen pro Unternehmen angehoben werden. Ebenfalls angehoben wird der Rahmen für den Verlustersatz. Die Umsetzung bleibt abzuwarten.


Quelle: ÖGSW

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