Arbeitnehmerveranlagung 2020

Das Corona-Jahr 2020 war durch Kurzarbeit, Lohnverzicht oder Einnahmenrückgang für viele auch ein finanziell schwieriges Jahr. Deshalb sollten Steuerpflichtige die Möglichkeit nützen, sobald wie möglich Geld vom Finanzamt zurück zu bekommen. Bei der Arbeitnehmerveranlagung bestehen drei Möglichkeiten:

Die Pflichtveranlagung, die Veranlagung über Aufforderung durch das Finanzamt und die Antragsveranlagung - per Klick kommen Sie zum jeweiligen Beitrag mit den Details.

Pflichtveranlagung

Veranlagung über Aufforderung des Finanzamts

Antragsveranlagung


Quelle: ÖGSW

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