Erhöhung der Gerichtsgebühren
Die Gerichtsgebühren werden überwiegend mit Wirkung ab 1.5.2021 (inflationsbedingt) erhöht. Auswirkungen hat diese Erhöhung ua auf die bei Einreichung von Jahresabschlüssen anfallenden Gebühren. Diese betragen künftig:
Quelle: ÖGSW
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