Bauleistungen - Übergang der Steuerschuld ab 1.10.2002

Für Bauleistungen gilt ab 1.10.2002(insbesondere für Subunternehmen) der zwingende Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger. Praktische Umsetzung: Der Subunternehmer stellt eine Rechnung ohne Ausweis von Umsatzsteuer aus! Darauf ist die UID-Nummer des Auftraggebers und der Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld zu anzugeben (zB: "Aufgrund des AÄG2002 (Änderung §19 (1a) UStG 1994 geht die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger über.")Für Fragen zu den (nicht) umfassten Bauleistungen und Nebenleistungen sowie zur Abgrenzung der derzeit laufenden Aufträge (Stichwort: Teilrechnungen) stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Siehe dazu auch www.bmf.gv.at/steuern/aktuelles

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