Umsatzsteuer ab 2021

​Die steuerlichen Neuerungen sind im Wesentlichen im Konjunkturstärkungsgesetz 2020, im COVID-19-Steuermaßnahmengesetz sowie in zahlreichen Novellen und Verordnungen enthalten. Derzeit liegt ein Initiativantrag für ein 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz zur Behandlung im Parlament. Über die darin vorgesehen, vor allem zeitliche Verlängerungen von Maßnahmen in Zusammenhang mit der Corona-Krise, berichten wir ebenfalls.

Steuerliche Neuerungen

Reparaturdienstleistungen

Seit 1.1.2021 unterliegen Reparaturdienstleistungen einschließlich Ausbesserung und Änderung betreffend Fahrräder (inkl E-Bikes, aber nicht Krafträder mit Motoreinsatz), Schuhe, Lederwaren, Kleidung und Haushaltswäsche (zB Bettwäsche, Tischdecken, Polsterbezüge, Vorhänge) einem ermäßigten Steuersatz von 10%. Nicht umfasst sind Lieferungen oder Werklieferungen, da der Entgeltsanteil für Material dabei mehr als 50% des Gesamtentgelts ausmacht.

Sonstige Änderungen

  • Seit 1.1.2021 gilt das Vereinigte Königreich als Drittland (mit Ausnahme von Nordirland in Bezug auf Waren).
  • Für die Lieferung und innergemeinschaftliche Erwerbe von Schutzmasken gilt ab dem 23.1.2021 bis 30.6.2021 ein Umsatzsteuersatz von Null.
  • Die Lieferung, der innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von COVID-19-In-vitro-Diagnostika, COVID-19-Impfstoffe und eng damit zusammenhängende sonstige Leistungen sind ab 1.1.2021 bis 31.12.2022 echt umsatzsteuerbefreit.
  • Der Umsatzsteuersatz für Waren der monatlichen Damenhygiene aller Art wurde ab 1.1.2021 von 20% auf 10% reduziert.
  • Der ermäßigte 5%ige Steuersatzes für Gastronomie, Beherbergung, Kunst und Kultur gilt bis 31.12.2021. Für Zeitungen und andere periodische Druckwerke sind aber ab 1.1.2021 wieder 10% Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.
  • Für ab dem 15.1.2021 in Österreich erworbene Kraftstoffe können Unternehmer aus dem Drittland keine Vorsteuerrückerstattung mehr geltend machen.
  • Das E-Commerce-Paket wird statt 1.1.2021 erst am 1.7.2021 in Kraft treten. Betroffen davon sind ua die Erweiterung des One-Stop-Shops, die Abschaffung der Lieferschwelle im innergemeinschaftlichen Versandhandel, der Wegfall der EUSt-Befreiung für Kleinsendungen unter € 22 und die fiktive Steuerschuldnerschaft für Plattformen.

Quelle: ÖGSW

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