Vermeidung von DB-, DZ-Pflicht bei Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer, aktuelles VwGH-Erkenntnis

Der VwGH hat in seinem Erkenntnis 2002/13/0186 vom 29.01.2003 erstmals die DB-,DZ- und Kommunalsteuerpflicht für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer bei einem bestimmten Vergütungsmodell ausdrücklich verneint! Damit liegt ein ausjudiziertes Modell vor, mit dem bei wesentlich beteiligten Geschäftsführern die DB-,DZ- und Kommunalsteuerpflicht vermieden werden kann. Im konkreten Fall ging es um zwei Geschäftsführer, die jeweils zu 50% an einer GmbH beteiligt waren und keinen Fixbezug, sondern eine erfolgsabhängige Vergütung (hier: Umsatz abzüglich direkt zurechenbare Einzelkosten und entsprechend dem Umsatzanteil zurechenbare Gemeinkosten) erhielten. Jedenfalls hatte jeder Geschäftsführer 20% der Gemeinkosten zu tragen, auch wenn sein Umsatzanteil geringer ausfiel, wodurch auch ein Verlustrisiko gegeben war. In diesem Fall hat der VwGH eindeutig das Unternehmerrisiko bejaht, sodass keine DB-,DZ- und Kommunalsteuerpflicht entsteht.Bei Vorliegen eines Gestaltungsspielraumes besteht daher jetzt die Möglichkeit, eine Steuerpflicht der Vergütungen gezielt zu vermeiden, indem eine dem beschriebenen Modell möglichst nahekommende Konstellation geschaffen wird, wobei wir Sie gerne unterstützen.

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