Gebäudebegünstigung im Rahmen einer Unternehmensaufgabe

Im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2004 wurde die Gebäudebegünstigung des § 24 Abs. 6 EStG erheblich geändert bzw für Unternehmer verbessert.

 

Die ab 1.1.2005 geltenden Gesetzesänderungen wurden hauptsächlich deshalb vorgenommen, um die von der Finanzverwaltung als wirtschaftshemmend erkannten Verwendungsbeschränkungen innerhalb des fünfjährigen Beobachtungszeitraumes nach Betriebsaufgabe zu beseitigen. Des Weiteren wurde aber auch die steuerliche Erfassung des Nachversteuerungsbetrages neu geregelt, notwendige Klarstellungen vorgenommen sowie Teile der Verwaltungspraxis in § 24 Abs. 6 EStG übernommen.

Über Details informieren wir Sie sehr gerne !

 

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