Steuerliche Berücksichtigung von Vorsteuerberichtigungsbeträgen bei Immobilien (Rz 6421a, Rz 6666)

Bei Vorsteuerberichtigungsbeträgen, die sich aufgrund eines Wechsels von der steuerpflichtigen in die steuerfreie Vermietung ergeben, handelt es sich um Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften. Löst der Verkauf eines Gebäudes eine Vorsteuerberichtigung aus, kommt ein Werbungskostenabzug nur im Rahmen der Grundstücksbesteuerung gem § 30 EStG in Betracht. Derartige Beträge sind dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie anlässlich der Veräußerung des Grundstückes entstanden sind. Anlässlich der Veräußerung können solche Berichtigungsbeträge auch dann entstehen, wenn die Aufgabe einer Vermietung zeitlich bereits in Vorbereitung einer geplanten Veräußerung erfolgt. Besteht kein Zusammenhang zwischen der Aufgabe der Vermietung und der Veräußerung des ehemaligen Mietgrundstückes (z. B.: auf Grund zwischenzeitiger privater Nutzung), kann keine steuerliche Berücksichtigung erfolgen.


Quelle: ÖGSW

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