VwGH Verschmelzung des Gruppenträgers auf einen fremden Dritten beendet die Unternehmensgruppe

VwGH: Verschmelzung des Gruppenträgers auf einen fremden Dritten beendet die Unternehmensgruppe: Seit der Einführung der Gruppenbesteuerung im Jahr 2005 ist fraglich, ob eine Up-Stream-Verschmelzung eines Gruppenträgers auf eine gruppenfremde Körperschaft zur Beendigung der Unternehmensgruppe führt oder ob die Gruppenträgereigenschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die aufnehmende Körperschaft übergeht. Nunmehr hat der VwGH die Ansicht der Finanzverwaltung bestätigt und entschieden, dass die Verschmelzung des Gruppenträgers auf eine gruppenfremde Gesellschaft stets zur Beendigung der Unternehmensgruppe führt.


Quelle: ÖGWT

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