prämienbegünstigte ZUKUNFTSVORSORGE als Abfertigung NEU für Selbstständige ?!

§ 108 g ff EStG 1988 bringt prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge bzw Abfertigung NEU für Selbstständige Alle Steuerpflichtigen, egal ob sie tatsächlich Einkommensteuer zahlen oder nicht, sollen durch eine Prämienerstattung beglückt werden.Die definitive Höhe des Erstattungsbetrages (abhängig von der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage) steht noch nicht fest.Tatsächlich begünstigt ist nur die Verrentung der eingezahlten Beträge. Denn es ist eine Kapitalbindungsfrist von 10 Jahren (unwiderruflich!) erforderlich und bei Einmal-Auszahlung nach Ablauf der Mindestbindung droht die Rückzahlung der Prämien. Derzeit also kein Grund für einen "größeren Run" auf dieses Vorsorgeprodukt zu erkennen.

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