GSVG"Förderung" für Jungunternehmer - KEINE NACHBEMESSUNG für Neugründer in den ersten beiden Jahren

Ab 2003 entfällt bei Unternehmensgründern die Nachbemessung der GSVG-Krankenversicherungsbeiträge für die ersten beiden Kalenderjahre. Das heißt, Sie zahlen Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 8,9% von der herabgesetzten Mindestbeitragsgrundlage (siehe elixa Newsletter zu diesem Thema)in Höhe von EUR 537,78 und dabei bleibt es.Achtung! Diese Regelung gilt nicht für Freiberufler und auch nicht für die neuen Selbständigen.

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