steuerliche Förderung von Eigenkapitalbildung/Erhöhung

Zur Förderung der Eigenkapitalbildung in Unternehmen soll mit dem Budgetbegleitgesetz eine begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne eingeführt werden. Laut dem Anfang April 2003 in Begutachtung gegangenen Ministerialentwurf war die Begünstigung für alle unternehmerischen Einkünfte (also Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb) vorgesehen. Einzige (und sachlich begründbare) Einschränkung: Die Begünstigung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Gewinn im Wege der Bilanzierung ermittelt wird.Die von der Bundesregierung am 29.4.2003 beschlossene Regierungsvorlage sieht jedoch eine Einschränkung der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne nur auf Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und aus Gewerbebetrieb vor. Für Einkünfte aus selbständiger Arbeit soll die Begünstigung demnach nicht mehr zustehen. Dies bedeutet u.a., dass 60.000 österreichische Unternehmer mit rund 300.000 Arbeitsplätzen, die ihre unternehmerische Tätigkeit im Rahmen eines freien Berufes ausüben, somit insbesondere alle Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Ziviltechniker, Architekten etc., von der steuerbegünstigten Eigenkapitalbildung ausgeschlossen werden. Ein wünschenswerter Erfolg der eingebrachten Proteste der betroffenen Freiberufler (Kammern) bleibt abzuwarten.

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