"Studentenförderung"

In diesem Jahr können sich vor allem die Studenten über ihre "kleine Steuerreform" freuen: Studienbeiträge (derzeit 363,36 Euro je Semester) für ein ordentliches Uni-Studium sind jetzt steuerlich absetzbar.

 

Der neue Steuervorteil gilt freilich nur für berufstätige Studenten; für Vollzeitstudenten wird er mangels steuerpflichtiger Einkünfte eher selten in Frage kommen.


Voraussetzung für die Absetzbarkeit der Studienbeiträge ist, dass das angestrebte Studienergebnis als Bildungsmaßnahme innerhalb der derzeitigen Berufsarbeit des Studierenden liegen muss; oder es muss sich um ein Studium als umfassende Umschulungsmaßnahme für ein neues (künftiges) Berufsfeld handeln.

Ein Hobby-Studium bringt keinen Steuervorteil. Die neue Absetzmöglichkeit gilt nur für die Studienbeiträge, nicht auch für andere Studienaufwendungen beim UNI-Studium.
Eine kleine erfreuliche Nebenwirkung ergibt sich dabei übri-gens für (Eltern als) Familienbeihilfenbezieher.

Durch die Möglichkeit, die Studiengebühren als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abzusetzen, kann sich die erlaubte Zuverdienstgrenze der Damen und Herren Studenten (derzeit 8.725 Euro jährlich) entsprechend erhöhen. Analoges gilt für die erlaubte Einkünftegrenze bei Studienbeihilfe-Beziehern.

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