GmbH als Rechtsform für Ärzte ?

Durch die Herabsetzung des KÖSt-Satzes von 34% auf 25% wird die Rechtsform der GmbH auch für Ärzte-Gemeinschaften interessant - derzeit steht die Zulässigkeit der GmbH für Praxen in Diskussion: 

Freiberufler als Einzelunternehmer oder Personengesellschaften bleiben bei der Neuordnung der Unternehmensbesteuerung im Zuge der Steuerreform-Maßnahmen ab 2004 bzw. 2005 auf der Strecke: der halbe Steuersatz für nicht entnommene Gewinne bleibt mangels gewerblicher Einkünfte verwehrt, eine massive Tarifentlastung ist ab 2005 lediglich für Kapitalgesellschaften vorgesehen.

Während den Rechtsanwälten, Steuerberatern und Ziviltechnikern immerhin berufsrechtlich der Weg in die GmbH offen steht, sind Gruppenpraxen nach dem Ärztegesetz grundsätzlich nur in der Rechtsform einer OEG zulässig.

Inwieweit dennoch im Rahmen einer Arzt-GmbH Steuervorteile unter Beachtung der geltenden berufsrechtlichen Vorschriften erzielt werden können, untersucht Dr. Hans-M. Slawitsch in einem Beitrag in SWK-Heft 7/2004.

News Quelle: SWK - Steuer- und Wirtschaftskartei

Kommentare (0)