Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2004

Das Bundesministerium für Justiz hat dieser Tage den Entwurf eines Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes 2004 zur allgemeinen Begutachtung versendet und zu Stellungnahmen zum Entwurf bis zum 12. März 2004 aufgefordert.Der Entwurf dient einerseits der Ausführung der EG-Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft und schlägt andererseits Deregulierungsmaßnahmen im österreichischen Aktienrecht vor, wie sie in der deutschen Aktienrechtsreform unter dem Schlagwort „kleine Aktiengesellschaft“ umgesetzt wurden.

Entwurf zum Nachlesen:

http://www.justiz.gv.at/gesetzes/detail.php?id=46
 

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