1/2 Einkommensteuersatz nutzen

Ab dem Veranlagungsjahr 2004 besteht die Möglichkeit, nicht entnommene Gewinne (bis max. EUR 100.000) bei natürlichen Personen oder Mitunternehmerschaften BEGÜNSTIGT MIT DEM HALBEN Durch-schnittssteuersatz der Einkommensteuer zu unterwerfen.


Voraussetzung:
Es werden Einkünfte aus gewerblicher oder land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit erzielt und es erfolgt die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung).

Tipp:
Die Nutzbarkeit dieser Begünstigung besteht betriebsbezogen. Ist beispielsweise an die Teilung von GmbH-Betrieben gedacht, so kann folgende Vorgangsweise günstigt sein:
Ein Betriebsteil verbleibt in der GmbH, in welcher ab 2005 der Vorteil der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 34% auf 25% genutzt wird. Ein zweiter Betriebs-teil wird als Einzelunternehmen weitergeführt und hierbei die 1/2-Satz-Begünstigung ab dem Jahr 2004 angewendet.

Achtung:
Zu beachten ist die Nachversteuerung der begünstigt versteuerten Beträge, wenn es in den (jeweils) folgenden 7 Jahren zu einem "Eigenkapital"-Abfall durch Entnahmen kommt.

 

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