Besteuerung "schwarzer" ausländischer Fonds ungerecht ?

Das Ende der "schwarzen" ausländischen Fonds? Anleger, die in ausländische Fonds investieren, für die in Österreich keine ausschüttungs-gleichen Erträge nachgewiesen werden, müssen die aus diesem Fonds erzielten und steuerpflichtigen Erträge aufgrund der pauschalen Schätzungsnorm des § 42 Abs. 2 InvFG ermitteln.


Der Verfassungsgerichtshof hat nun ein Verfahren eingeleitet, um die Gesetzmäßigkeit der in § 42 InvFG normierten Schätzmethode zu überprüfen.
In einem Beitrag in SWK-Heft 23/24/2004 beleuchten Mag. Claudia Reschny-Birox und Mag. Ralf Klaunzer die Auswirkungen der Schätzmethode bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage, zeigen an Hand von Fallbeispielen die Benachteiligung von ausschüttenden Fonds gegenüber thesaurierenden Fonds und kommen zu dem Ergebnis, dass das Ziel einer Schätznorm, nämlich den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen, nur in den seltensten Fällen erreicht wird. Die Autoren fordern daher einerseits eine völlige Neuordnung der Schätznorm auf Basis der tatsächlich in einem Kalenderjahr erzielten Performance und aufgrund von Korrelationen zur Besteuerung schwarzer Fonds auch eine Reparatur der Schätznormen für unterjährige ausschüttungsgleiche Erträge, sowie eine Änderung der Berechnung der Sicherungssteuer.

News Quelle: SWK 23/24 2004

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