SVA Betriebshilfe bei Kranheit, Unfall oder Mutterschaft
Seit nunmehr 10 Jahren gibt es für alle GSVG-Krankenversicherten die Möglichkeit der Betriebshilfe als finanzielle Unterstützung bei Betriebsausfällen:
Grundidee der Betriebshilfe ist es, dass bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft kompetente Fachkräfte den Betrieb weiterführen. Betriebshelfer stellt die Wirtschaftskammer in mittlerweile 6 Bundesländern bereit.
In Niederösterreich beispielsweise über den Verein „Betriebshilfe für die Wirtschaft“. Die SVA übernimmt dafür unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten und verrechnet diese direkt. Grundsätzlich gibt es Betriebshilfe für alle bei der SVA krankenversicherten Wirtschaftstreibenden. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer oder die Unternehmerin entweder wegen Krankheit, Unfall, anschließendem Heilverfahren, Genesungsaufenthalt oder wegen des Mutterschutzes nicht mehr in der Lage ist, den Betrieb zu führen.
Betriebshilfe bei Krankheit oder Unfall Während einer krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit kann rasch eine existenzgefährdende Situation für Kleinunternehmer entstehen. Bei einem Ausfall des Unternehmers von mindestens 14 Tagen kann Betriebshilfe bis zu 42 Tage erbracht werden; bei Unfällen sogar bis zu 70 Tage.
Die SVA übernimmt die Kosten bei einem Jahreseinkommen von bis zu 15.697,08 Euro (Wert 2004) zur Gänze.
News Quelle: SVA-Aktuell, Aug2004
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