Steuerreform 2005 - 25% KÖSt schon jetzt nutzen

Übertragung stiller Reserven und Steuerreform 2005 – Chance für Kapitalgesellschaften

Der mit der Steuerreform 2005 für Körperschaften auslaufende § 12 EStG regelt die Übertragung stiller Reserven, die bei der Veräußerung von Anlagegütern realisiert werden, auf die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Anlageninvestititonen.

Die gesetzliche Regelung stellt eine investitionsfördernde Maßnahme dar, die durch die Steuerreform 2005 und die damit verbundene Absenkung des Körperschaftssteuersatzes für Kapitalgesellschaften letztmalig eine zusätzliche endgültige Steuerersparnis von 26% bewirken kann.

Dies folgt aus der Tatsache, dass die Übertragungsrücklage am 31.12.2004 bei einem Steuersatz von 34% steuermindernd dotiert wird, während die Auflösung der Rücklage über die Absetzung für Abnutzung des angeschafften Wirtschaftsgutes oder aufgrund von einer Nichtverwendung nur mehr mit 25% besteuert wird.

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