Blick über die Grenze: „Aus“ für das deutsche Bankgeheimnis!

Der deutsche Fiskus macht Ernst mit Steuersündern: Mit 1. April 2005 ist das Bankgeheimnis für den deutschen Fiskus praktisch abgeschafft worden.


Jeder deutsche Finanzbeamte, aber auch Sozialbehörden sowie Arbeitsagenturen können künftig – ohne begründeten Verdacht auf ein Steuervergehen – auf Knopfdruck bei einer zentralen Kontoevidenz sämtliche inländischen Kontoverbindungen und Wertpapierdepots der deutschen Steuerbürger abrufen. Die Behörden brauchen keine richterliche Erlaubnis, Bank und Kontoinhaber werden nicht informiert. Technisch einwandfrei funktionieren wird das System erst ab 2006, bis dahin erfolgt die Konteneinsicht per Formular.

Im Gegensatz dazu darf das österreichische Bankgeheimnis gegenüber dem Fiskus nur im Zusammenhang mit einem bereits eingeleiteten Strafverfahren wegen vorsätzlicher Finanzvergehen (ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten) sowie gegenüber den Strafgerichten nur im Zusammenhang mit einem eingeleiteten gerichtlichen Strafverfahren durchbrochen werden. Weiters ist das österreichische Bankgeheimnis durch eine besondere Verfassungsbestimmung geschützt: Es kann vom Nationalrat nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten und nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen abgeändert werden.

Kommentare (0)