Anhebung der Höchststrafen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz

Die Strafen für die unberechtigte Beschäftigung von Ausländern wurden durchwegs verdoppelt.

Die Höchststrafe für die unberechtigte Beschäftigung von höchstens drei Ausländern beträgt künftig pro Ausländer € 10.000. Bei unberechtigter Beschäftigung von mehr als drei Ausländern beträgt die Höchststrafe bereits € 20.000 je Ausländer. Im Widerholungsfall beträgt die Höchststrafe bei maximal drei Ausländern € 20.000 je Ausländer und darüber € 50.000 pro unberechtigt beschäftigtem Ausländer.

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