Wichtiger Termin - 30.9.2005
Herabsetzungsanträge für die Steuervorauszahlungen 2005 für Einkommen- und Körperschaftsteuer
können bis spätestens 30.9.2005 gestellt werden. Kapitalgesellschaften, die angesichts der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 34% auf 25% eine Herabsetzung der
Körperschaftsteuer erreichen wollen, sollten mit dem Herabsetzungsantrag vorsorglich auch eine Prognoserechnung für 2005 vorlegen. Siehe auch Punkt 8.
Spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag müssen Kapitalgesellschaften beim zuständigen Firmenbuch den Jahresabschluss einreichen, dh für den Regelbilanzstichtag 31.12.2004 bis Ende September 2005.
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