Zahlen Sie keine Veröffentlichungskosten an diverse private Register!
Erstellt von elixa Horn,
am 19.09.2005
| Gelesen: 2599 mal
In letzter Zeit häufen sich die Zusendungen von Offerten für Einschaltungen in diverse Register. Beachten Sie, dass alle diese Register keine Pflichtveröffentlichungen darstellen.
Die
einzige Pflichtveröffentlichung, die bezahlt werden muss, findet im
Amtsblatt der Wiener Zeitung statt
und ist im Vergleich sehr günstig. Veröffentlichungen im „Register für
Handel, Gewerbe und Industrie“ sowie im „ÖHG Öffentliches Handels- und
Gewerberegister“ sind keine Pflichtveröffentlichungen!
Tipp: Werfen Sie diese Offerte samt Erlagscheinen einfach in den Mistkübel!
Die folgenden Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.