Zahlen Sie keine Veröffentlichungskosten an diverse private Register!

In letzter Zeit häufen sich die Zusendungen von Offerten für Einschaltungen in diverse Register. Beachten Sie, dass alle diese Register keine Pflichtveröffentlichungen darstellen.

Die einzige Pflichtveröffentlichung, die bezahlt werden muss, findet im Amtsblatt der Wiener Zeitung statt und ist im Vergleich sehr günstig. Veröffentlichungen im „Register für Handel, Gewerbe und Industrie“ sowie im „ÖHG Öffentliches Handels- und Gewerberegister“ sind keine Pflichtveröffentlichungen!
Tipp: Werfen Sie diese Offerte samt Erlagscheinen einfach in den Mistkübel!
	

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