Elektronische Übermittlung der Kommunalsteuererklärung

Im Zuge des AbgÄG 2004 wurde auch die Kommunalsteuererklärung ab 2005 vereinfacht.

Sie hat jetzt die gesamte auf das Unternehmen entfallende jährliche Bemessungsgrundlage mit einer Darstellung der Aufteilung auf die beteiligten Gemeinden zu enthalten; eine Aufgliederung nach Monaten ist nicht mehr erforderlich. Überdies wurde von der Papierform auf elektronische Übermittlung im Wege von FinanzOnline umgestellt. Unternehmer mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden müssen somit nur mehr eine einzige Kommunalsteuererklärung übermitteln. Unternehmer dürfen ihre Kommunalsteuererklärungen nur dann weiterhin in Papierform (dh dann aber auch wie bislang an jede einzelne Gemeinde) einreichen, wenn sie über keinen Internet-Anschluss verfügen und wegen Nichtüberschreitens der Umsatzgrenze – Vorjahresumsatz unter € 100.000 – nicht zur Abgabe von elektronischen Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind.

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