Steuerliche Maßnahmen zur Hochwasserkatastrophe
DasHochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2005 wurde am 28.9.2005 mit folgenden steuerlichen Maßnahmen beschlossen:
- Investitionsbegünstigungen für hochwasserbedingte Ersatzbeschaffungen in der Zeit vom 1.7.2005 bis 31.12.2006:
Vorzeitige Abschreibung |
Investitionsprämie für ESt-Pflichtige |
Investitionsprämie für KöSt-Pflichtige |
|
Gebäude (Beginn Bauausführung im begünstigten Zeitraum) |
12 % |
5 % |
3 % |
Bewegliche Wirtschaftsgüter |
20 % |
10 % |
5 % |
- Herabsetzung der Steuervorauszahlungen 2005 ist für Geschädigte bis 31.10.2005 möglich
- Befreiungen von Gebühren (zB für als Folge einer Katastrophe notwendige Kredit- oder Mietverträge oder für die Neuausstellung von Urkunden) und von der Schenkungssteuer (für Spenden an Katastrophenopfer)
Quelle: ÖGWT
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