Steuerliche Maßnahmen zur Hochwasserkatastrophe

DasHochwasseropferentschädi­gungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2005 wurde am 28.9.2005 mit folgenden steuerlichen Maßnahmen beschlossen:

- Investitionsbegünstigungen für hochwasserbedingte Ersatzbeschaffungen in der Zeit vom 1.7.2005 bis 31.12.2006:


Vorzeitige Abschreibung

Investitionsprämie

für ESt-Pflichtige

Investitionsprämie für KöSt-Pflichtige

Gebäude (Beginn Bauausführung im begünstigten Zeitraum)

12 %

5 %

3 %

Bewegliche Wirtschaftsgüter

20 %

10 %

5 %

- Herabset­zung der Steuervorauszahlungen 2005 ist für Geschädigte bis 31.10.2005 möglich

- Befreiungen von Gebühren (zB für als Folge einer Katastrophe notwendige Kredit- oder Mietverträge oder für die Neuausstellung von Urkunden) und von der Schenkungssteuer (für Spenden an Katastrophenopfer)


Quelle: ÖGWT

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