Verböserungen bei Einbringungen nach Art III UmgrStG - H A N D L U N G S B E D A R F


Regierungsvorlage des Abgabenänderungsgesetzes 2005

Die vorgestern, am 15.11.2005 im Ministerrat beschlossene Regierungsvorlage des Abgabenänderungsgesetzes 2005 bringt erhebliche Verböserungen bei Einbringungen nach Art III UmgrStG. Insbesondere ist geplant, dass sowohl die unbaren als auch die im Rückwirkungszeitraum tatsächlich entnommenen baren Entnahme insoweit KESt-pflichtig werden, als dadurch ein negatives steuerliches Eigenkapital entsteht.

Die Änderungen sollen bereits für Einbringungen gelten, die nach dem Tag der Veröffentlichung im BGBl – das könnte noch im Laufe des Dezember 2005 sein - beim Firmenbuch bzw. beim Finanzamt angemeldet werden.

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