Verbesserung bei der Verlustverrechnung

Die derzeitige Einkommensteuerermäßigung für Sanierungsgewinne (nunmehr: Gewinne aus einem Schulderlass) gilt ab 2006 auch für Privatkonkurse. Überdies ist es bei betrieblichen Insolvenzen für die Einkommensteuerermäßigung nicht mehr notwendig, dass der Betrieb saniert und damit fortgeführt wird. Weiters wurden Verbesserungen bei der Verlustverrechnung eingeführt (Gewinne aus einem Schulderlass sowie laufende Gewinne während eines Insolvenzverfahrens können – ohne Beachtung der sonst geltenden 75%-Grenze für den Verlustabzug – zur Gänze mit Verlustvorträgen gegenverrechnet werden).


Quelle: ÖGWT

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