Neues Einkommensteuerprotokoll

Das BMF hat kürzlich auf der Homepage die Steuerprotokolle 2005 veröffentlicht, die ua folgende wichtige Diskussionsergebnisse der jährlichen Bundessteuertagung der Finanzverwaltung enthalten:

Einkommensteuerprotokoll

· Die Abzinsung von unverzinslichen Forderungen hat sich am jeweils aktuellen Zinsniveau zu orientieren. Als Zinssatz für die Abzinsung ist der bankübliche Sollzinssatz heranzuziehen. Die in den EStR als Beispiel genannten 1 % pro Monat können nicht ungeachtet des aktuellen Zinsniveaus angewendet werden.

· Bei einer Betriebsverpachtung liegt im Zweifel (insbesondere wenn der Steuerpflichtige selbst von keiner Betriebsaufgabe ausgeht) eine Betriebsunterbrechung vor, wenn die Umstände dafür sprechen, dass der Steuerpflichtige selbst oder ein unentgeltlicher Rechtsnachfolger den Betrieb wieder aufnehmen oder übernehmen wird.

· Einnahmen aus dem Verzicht auf ein Belastungs- und Veräußerungsverbot sind als sonstige Einkünfte einkommensteuer- pflichtig.

Bei entgeltlicher unterjähriger Übertragung eines Betriebes steht die Lehrlingsausbildungsprämie sowohl dem Betriebsübergeber als auch dem Betriebsübernehmer in voller Höhe zu.


Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)