Änderungen der Einkommensteuerrichtlinien (EStR)

Im rund 120 Seiten umfassenden EStR-Wartungserlass 2005 sind ua folgende Highlights zu finden:

· Die für Dienstnehmer geltende Sachbezugsverordnung kann auch im betrieblichen Bereich angewendet werden, wenn keine erheblichen Abweichungen zum ortsüblichen Preis vorliegen. Daher können – entgegen der VwGH-Judikatur – die lohnsteuerlichen Sachbezugswerte für die Privatnutzung von Firmenautos oder für Dienstwohnungen zB auch für mehr als 25% beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer mit Einkünften aus sonstiger selbständiger Tätigkeit angesetzt werden.

· Reisekostenersätze können bei der Basispauschalierung und der Pauschalierung für Künstler und Schriftsteller als durchlaufende Posten behandelt werden. Sie sind daher weder bei den Einnahmen noch bei den Ausgaben anzusetzen. Dies hat gegenüber der bisherigen Behandlung den Vorteil, dass die den Reisekostenersätzen gegenüberstehenden Reisespesen im Ergebnis zusätzlich zum Betriebsausgabenpauschale abgesetzt werden können.

· Apothekenkonzessionen gelten nach der VwGH-Judikatur als nicht abschreibbare firmenwertähnliche Wirtschaftsgüter. Die EStR sehen nun vor, dass der nicht abnutzbare Konzessionswert einer Apotheke pauschal mit 25% des Kaufpreises, höchstens aber mit 500.000 € anzusetzen ist.

· Die vom AMS auszuzahlende neue Lehrlingsprämie (sogenannte „Blum-Prämie“) ist steuerfrei und kürzt auch nicht die Lohnaufwendungen für die geförderten Lehrlinge.



Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)