Wichtige Neuerungen im Finanzstrafgesetz


· Mit Wirkung ab dem 1.1.2006 wurden die Strafen für Steuerhinterziehung drastisch verschärft. Bei schweren Steuervergehen von mehr als drei Millionen € kann neben einer Geldstrafe bis zum Dreifachen des hinterzogenen Steuerbetrages eine Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren verhängt werden.

· Als Folge des „Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes“ können seit 1.1.2006 nicht nur natürliche Personen, sondern auch sogenannte „Verbände“, das sind Gesellschaften, Stiftungen, Vereine etc bestraft werden. Strafbar ist ein Verband dann, wenn eine Straftat zu seinen Gunsten begangen worden ist oder durch die Straftat Pflichten verletzt wurden, die den Verband treffen. Nach der neuen Rechtslage können sowohl der Verband als auch seine Organe bzw Mitarbeiter wegen derselben Tat bestraft werden. Die Verfolgung von Verbandsdelikten liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft und ist daher nicht zwingend. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Verbänden gilt auch im Bereich des Finanzstrafrechts. Im Falle einer Steuerhinterziehung zB bei einer GmbH kann daher ab 2006 sowohl die GmbH (nur mit Geldstrafe) als auch der Geschäftsführer (sowohl mit Geld- als auch Freiheitsstrafe) bestraft werden.



Quelle: ÖGWT


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