Steuererklärungen 2005 - Elektronische Einreichung
Die wichtigsten
Steuererklärungen 2005 (E1, U1 und K1) sind
elektronisch einzureichen,
wenn der Steuerpflichtige über einen
Internetanschluss verfügt und wegen
Überschreitens der Umsatzgrenze von € 100.000 pa ohnehin schon zur (ebenfalls
elektronischen)
Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet ist.
Bei Zuwiderhandeln kann das Finanzamt Zwangsstrafen bis zu € 2.200 verhängen.
Beim
Arbeitnehmerveranlagungsformular L 1 besteht die Möglichkeit -
nicht
aber die Verpflichtung - zur elektronischen Einreichung.
aber die Verpflichtung - zur elektronischen Einreichung.
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