Steuererklärungen 2005 - Elektronische Einreichung

Die wichtigsten Steuererklärungen 2005 (E1, U1 und K1) sind elektronisch einzureichen, wenn der Steuerpflichtige über einen Internetanschluss verfügt und wegen Überschreitens der Umsatzgrenze von € 100.000 pa ohnehin schon zur (ebenfalls elektronischen) Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet ist. Bei Zuwiderhandeln kann das Finanzamt Zwangsstrafen bis zu € 2.200 verhängen. Beim Arbeitnehmerveranlagungsformular L 1 besteht die Möglichkeit - nicht
aber die Verpflichtung - zur elektronischen Einreichung.

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