Kosten in Zusammenhang mit der Schneekatastrophe als außergewöhnliche Belastung absetzbar
Laut Entwurf des 1.
Wartungserlasses 2006 zu den Lohnsteuerrichtlinien (LStR) können die
Kosten zur Beseitigung der Schäden aus der
Schneekatastrophe als
außergewöhnliche
Belastung ohne Selbstbehalt abgesetzt werden. Darunter fallen ua die Kosten
für die Beseitigung des Schnees von Dächern einsturzgefährdeter Gebäude und die
notwendige Sanierung bzw Erneuerung des Dachstuhls auf Grund der Schneekatastrophe.
Normale Schneeräumungskosten sind nicht absetzbar.
Quelle: ÖGWT
Quelle: ÖGWT
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