Kosten in Zusammenhang mit der Schneekatastrophe als außergewöhnliche Belastung absetzbar

Laut Entwurf des 1. Wartungserlasses 2006 zu den Lohnsteuerrichtlinien (LStR) können die Kosten zur Beseitigung der Schäden aus der Schneekatastrophe als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt abgesetzt werden. Darunter fallen ua die Kosten für die Beseitigung des Schnees von Dächern einsturzgefährdeter Gebäude und die notwendige Sanierung bzw Erneuerung des Dachstuhls auf Grund der Schneekatastrophe. Normale Schneeräumungskosten sind nicht absetzbar.


Quelle: ÖGWT

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