Neue Offenlegungsbestimmungen für Jahresabschlüsse 2007 und verschärfte Zwangsstrafen bereits ab 1. 7. 2006

Für Geschäftsjahre, die am 31. 12. 2007 enden, sind die Jahresabschlüsse beim Firmenbuch zwingend elektronisch einzureichen.
Eine Ausnahme besteht für Kapitalgesellschaften, deren Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag den Betrag von € 70.000 nicht überschreiten.

Gleichzeitig wurden die Zwangsstrafen für die Nichtbefolgung der Offenlegung verschärft und mit 1. 7. 2006 in Kraft gesetzt.
Die verschärften Zwangsstrafen gelten bereits ab dem 1. 7. 2006 und daher auch für die bisher noch nicht eingereichten Jahresabschlüsse der Vorjahre und insbesondere auch für jene,
die bis zum 30. September 2006 einzureichen sind.
Strafrahmen der Zwangsstrafen für mittelgroße Kapitalgesellschaften = das 3fache der bisherigenHöchststrafe von EUR3.600,-
Strafrahmen der Zwangsstrafen für große Kapitalgesellschaften = das 6fache der bisherigenHöchststrafe von EUR3.600,-


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