Der VfGH prüft derzeit die Wertpapierdeckung für Abfertigungs und Pensionsrückstellungen
Der VfGH prüft derzeit die Verfassungskonformität der im EStG vorgeschriebenen Wertpapierdeckung für Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen. Neben der Wertpapierdeckung an und für sich prüft der VwGH in eventu auch die seines Erachtens exzessiven Folgen einer periodischen Wertpapierunterdeckung, also die Gewinnerhöhung in Höhe von 60% der Wertpapierunterdeckung.Quelle: ÖGWT
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